Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anja Dielenberg
- Einreicher:
- Anja Dielenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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05.10.2022
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19.10.2022
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10.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.11.2022
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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Sachverhalt
Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen.
Ab 1.000,00 € muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 € auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
