Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Durchführung einer Bauleitplanung mit dem Ziel der Errichtung einer HyGas-Anlage auf dem Gelände des Milchhofes, Ortslage Quastenberg Siedlung, zu.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Die Vorhabenträger Biogas Quastenberg GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Quastenberg, Quastenberg 25C in 17094 Burg Stargard beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bauleitplanes Nr. 28 “HyGas-Anlage Quastenberg” der Stadt Burg Stargard, OT Quastenberg und der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard das Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Osterende 68 in 21734 Oederquart. 

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rechtliche Grundlagen

 § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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