Beschlussvorlage - 02GV/09/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Konzessionsvertrages für Strom
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Allris Admin
- Einreicher:
- Frau Matner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cammin
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Entscheidung
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24.08.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der zwischen der Gemeinde Cammin und der E.ON edis Aktiengesellschaft bestehende Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit elektrischer Energie vom 03.07.1991 läuft zum 31.05.2011 aus. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen.
Der Ablauf des Vertrages muss laut § 46 Abs. 3 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG zwei Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Für die Gemeinde Cammin hat sich nach der Bekanntgabe die E.ON edis AG um den Neuabschluss des Vertrages beworben.
Der vorliegende Vertrag ist ein Mustervertrag, der im Interesse der Städte und Gemeinden im Versorgungsgebiet der E.ON edis AG vom Städte- und Gemeindetag M-V überprüft wurde.
Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas gesetzlich geregelt.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, Energiewirtschaftsgesetz - EnWG
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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