Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Burg Stargard (Straßenreinigungsgebührensatzung) und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

Es werden folgende Gebührensätze beschlossen:

 

Reinigungs-

klasse

neu

kalkuliert

RKL 1

2,55 €/m

RKL 2

1,75 €/m

RKL 3

0,94 €/m

 

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Sachverhalt

 

Die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgt aufgrund der neu kalkulierten Gebührensätze.

In die Kalkulation wurden die Werte aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 der internen Verrechnung der Bauhofleistungen in den Bereichen Stadtreinigung und Winterdienst einbezogen, wodurch sich die Gebührenhöhe entsprechend ändert.

Die städtischen Leistungen der Stadtreinigung und des Winterdienstes können zu 75 % auf die davon bevorteilten Grundstückseigentümer gemäß Frontmetermaßstab umgelegt werden.

Für die Reinigungs- und Winterdienstpflichten, die entsprechend der Straßenreinigungssatzung nicht durch die Stadt durchgeführt bzw. beauftragt werden, sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.

 

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rechtliche Grundlagen

KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung der Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 75 %

 

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Anlagen

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