Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/084-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhalt
Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kassenkredite, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Die Orientierungsdaten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden am 25.11.2022 aktualisiert. Dabei haben sich Änderungen ergeben, die noch in den Haushalt 2023 aufgenommen wurden. Folgende Werte haben sich geändert:
Schlüsselzuweisungen (+) |
101.700 € |
Einkommensteuer (+) |
23.200 € |
Umsatzsteuer (-) |
8.400 € |
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Kreisumlage (+) |
44.000 € |
Infrastrukturpauschale (+) |
107.400 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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