Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/080-1
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzentscheidung zur Fassadensanierung der Zweifeldsporthalle Burg Stargard sowie Bestätigung des Gestaltungsvorschlages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, das Vorhaben „Fassadensanierung / -erneuerung Zweifeldsporthalle“ zum Zwecke des Gebäudeerhalts und damit zur langfristigen Sicherstellung des Schulbetriebs durchzuführen.
Dem nach Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss angepassten Gestaltungsvorschlag wird unter Voraussetzung der statitischen Durchführbarkeit zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der abschließenden Materialauswahl einen Kostenvergleich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einzuholen und dem Hauptausschuss nochmals zur abschließenden Abstimmung vorzulegen.
Sachverhalt
In Folge der Beratungen innerhalb der Ausschüsse wurden Hinweise und Anregungen aufgegriffen und durch die Planerin in einem überarbeiteten Vorschlag dargestellt (siehe Anlage).
Angesichts der sehr weitreichenden Diskussionen, die von verschiedensten Sanierungsmöglichkeiten (komplett neue Fassade; Verkleidung der Holzsteher; Ausmauern) bis hin zu einem gänzlichen Verzicht auf die Maßnahmen reicht, wurde der Beschlusstext verwaltungsseitig nochmals angepasst.
Kernpunkt der Beschlussfassung ist nun, einen grundsätzlichen Beschluss über die Fassadensanierung und damit einhergehend den langfristigen Erhalt des Gebäudes herbeizuführen. Wesentlicher Hintergrund ist die bestehende Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude und insbesondere die langfristige Sicherstellung der Durchführung des Unterrichts am Schulstandort Burg Stargard.
Aktuell kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass - etwa bei Starkregenereignissen - auf Grund der baulichen Mängel an der bestehenden Fassade – Wasser in das Gebäude eindringen kann. Ständiges Verfugen der kompletten Fassadenflächen stellt im Vergleich zu einer grundhaften Fassadenerneuerung sehr wahrscheinlich die deutlich weniger wirksame Variante dar. Darüber hinaus bestehen aber auch grundsätzliche Bedenken, ob eine Kommune nicht ohnehin verpflichtet wäre, in Nutzung befindliche Gebäude oder Einrichtungen zu erhalten bzw. zu sichern.
Hauptsächlich ergibt sich der Druckpunkt jedoch aus der Tatsache, dass es derzeit keine zweite Sporthalle in Burg Stargard gibt und es aktuell nicht absehbar wäre, in welchem Zeitraum ein etwaiger Ersatzneubau geschaffen werden könnte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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