Beschlussvorlage - 14GV/23/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügte Durchführungsvertrag mit der Kommunalwind GmbH, Freyschmidtstraße 20 in17291 Prenzlau zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ und beauftragt die Bürgermeisterin diesen abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lindetal kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

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rechtliche Grundlagen

§ 12 BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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