Beschlussvorlage - 14GV/23/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 28.02.2023 der Gemeindevertretung Lindetal und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Lindetal den

   

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 “Photovoltaik-Fraiflächenanlage Ballin”

 

bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B, der Begründung sowie dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 3 “Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin” der Gemeinde Lindetal, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung, beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

 

Des Weiteren ist der Satzungsbeschluss vom 28.02.2023 ortsüblich, nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal, bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht des Vorhabenträgers Kommunal-wind Nord GmbH auf der Konversionsfläche ehemalige Schweineanlage eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Es wird eine Leistung von 5,1 MWp angestrebt. Der Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden.

 

Die Gemeinde Lindetal möchte mit dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 “Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin” die Voraussetzung zur Errichtung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.

 

 

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

 

 

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Anlagen

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