Beschlussvorlage - 14GV/23/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal bestätigt den Antrag der Familie Weihmann auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „OT Marienhof“ im Punkt 5.1. – Pflanzung eines Laubbaumes in vorgeschriebener Form.

 

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Sachverhalt

Für das Grundstück „Marienhof 9b“ wurde eine Bestätigung nach § 62 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) zum Bau eines Einfamilienhauses im Frühjahr 2022 erteilt. Darin ist die Auflage enthalten, dass entsprechend den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 „OT Marienhof“, Pkt. 5.1., 1 m hinter der Straßenbegrenzungslinie (also auf dem Privatgrundstück) ein einheimischer Laubbaum (Spitzahorn, Birke, Hainbuche, Wildbirne, Stieleiche & Winterlinde) als Hochstamm mit Ballen, Stammumfang 18 - 20cm, zu pflanzen ist.

Diese Bäume können bis zu 30m hoch werden.

 

Der Antragsteller möchte einen solchen großen Laubbaum nicht vor deinem Wohnhaus und bittet einen anderen heimischen Laubbaum pflanzen zu dürfen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 67 LBauO M-V; § 31 BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

 

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Anlagen

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