Beschlussvorlage - 14GV/23/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal stimmt der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage“ in der Gemarkung Plath zu.

 

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Sachverhalt

Der räumliche Geltungsbereich umfasst sieben zusammenhängende Flurstücke (Flur 1, FlSt. 81, 82/1, 83, 86 und 87 sowie Flur 2, FlSt. 21 und 22), welcher möglichst vollständig mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage überbaut werden soll. Zu berücksichtigen bei der Festsetzung des Sondergebietes im Bebauungsplan sind unter anderem bestehende Bäume, Sölle, nicht überbaubare Hanglagen und Senken, landwirtschaftliche Gebäude, Abstände zu Wohnbebauungen, Straßen und Ufern sowie eine kleinere ganzjährig genutzte Weidefläche für Rinder.

Die Flurstücke befinden sich im Eigentum von vier Privatpersonen und sind von der Vorhabenträgerin durch verhandelte und unterzeichnete Nutzungsverträge für den langfristigen Betrieb eines Solarparks bereits vollständig gesichert.

 

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte mit Stand 15. Juni 2011 (Karte) ist hinsichtlich der raumordnerischen Festlegungen für den geplanten räumlichen Geltungsbereich ein Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft, jedoch voraussichtlich kein als ein Ziel der Raumordnung zwingend zu berücksichtigendes Vorranggebiet ausgewiesen. Die Vorhabenträgerin behält sich die Möglichkeit vor, die Genehmigungsfähigkeit über das Zielabweichungsverfahren herzustellen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, BauGB; BauNVO

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Gemeinde fallen keine Kosten an.

Die Kosten werden komplett durch den Vorhabenträger getragen. Dazu werden städtebauliche Verträge entspr. § 11 BauGB geschlossen.

 

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Anlagen

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