Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme des Jahresabschlusses 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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06.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.03.2023
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Beschlussvorschlag
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
- Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 vom 06.12.2022 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2021 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 176.599,10 EUR bei einer Bilanzsumme von 191.540,39 EUR und einem Jahresergebnis von 14.198,55 EUR festgestellt.
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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712,7 kB
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