Beschlussvorlage - 00SV/23/002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme folgender Spenden zu:

Spender

Betrag

Verwendungszweck

Volker Kreienbrink

224,50 €

Ehrentafel zur Erinnerung an August Rust anlässlich der 850-Jahr-Feier in Cammin (Sachspende)

Dieter Sörgel

200,00 €

Aufbau Krummes Haus

 

Reduzieren

Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen.

Ab 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§   5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Einnahmen auf dem Produktsachkonto 28100.46290000

Loading...