Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 "Wohnen Lindenhof Nord" der Stadt Burg Stargard. Der Entwurf der Begründung und Artenschutzfachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 "Wohnen Lindenhof Nord" der Stadt Burg Stargard mit der Begründung einschließlich Planzeichnung und Artenschutzbeitrag sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung" und im Internet.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einschließlich Artenschutzfachbeitrag einzuholen.

 

 

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Sachverhalt

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Planziele des B-Planes
Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard sind die Schaffung baurechtlicher Grundlagen für die Errichtung von Nebengebäuden neben der bestehenden Wohngebäuden in Lindenhof. 

 

 

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rechtliche Grundlagen

 BauGB, BauNVO, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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