Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Endausbau Erschließung Ringstraße in Teschendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.03.2023
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Sachverhalt
Der Eigenheimstandort erschließt mit Anbindung an die Loitzer Straße - MST34 insgesamt 13 Grundstücke, wovon derzeit 10 bebaut sind.
Der damalige Erschließungsträger ist in Insolvenz gegangen und hatte aus diesem Grund den Endausbau nicht abgeschlossen. Auch die ehemalige Gemeinde Teschendorf war finanziell nicht in der Lage, den Endausbau der Erschließungstraße fertig zu stellen.
Der Gebietsänderungsvertrag vom 07.05.2009 zwischen der Gemeinde Teschendorf und der Stadt Burg Stargard legt fest, dass nach Maßgabe des Haushaltes die Ringstraße in Teschendorf fertig gestellt wird. Da mittlerweile die Grundstücksverhältnisse abschließend geklärt werden konnten und nunmehr die nötigen Straßenflächen auch im Eigentum der Stadt Burg Stargard sind, könnte auch der Endausbau durchgeführt werden.
Es liegt der Verwaltung eine Planung aus dem Jahr 2008 vor. Diese Planung beinhaltet den Endausbau in einheitlicher Breite von 3,50 m mit Ausbau des Wendehammers in Pflasterbauweise. Auch die Straßenentwässerung ist Bestandteil der Planung. Diese Planung muss hinsichtlich der Kosten angepasst werden.
Problematisch ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Anliegerstraße die Finanzierung. Mit Antrag vom 30.08.2022 wurden Zuwendungen beantragt, welche mit Schreiben vom 16.11.2022 mit folgender Begründung abgelehnt wurden:
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubaugebieten werden nicht gefördert. Da sich das Vorhaben um ein Erschließungsvorhaben handelt, ist der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung abzulehnen.
Da der Erschließungsträger schon zu Zeiten der ehemaligen Gemeinde Teschendorf nicht seiner Erschließungsverpflichtung nachgekommen ist, würde die Stadt nun die Erschließung beenden. Die Stadt müsste dafür Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. der Erschließungsbeitragssatzung erheben. 90 % der Kosten würden dann auf die bevorteilten Grundstücke umgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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