Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Loitzer Straße mit Nebenanlagen in Teschendorf zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Durchführung der Maßnahme zu veranlassen.

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Sachverhalt

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, da die Fahrbahn in der Baulastträgerschaft des Landkreises liegt. Die Stadt Burg Stargard ist zuständig für die Nebenanlagen Gehweg und Beleuchtung innerhalb der Ortslage.

Es ist beabsichtigt, die Loitzer Straße ab Kreuzung der Landesstraße L 331 in Teschendorf bis Ortseingang Loitz auszubauen. Nach Fertigstellung geht die gesamte Straße in die Baulast der Stadt über. Nur so erfolgt der Ausbau, da der Landkreis diese Straße mit einer Priorität versehen hat, welche den Ausbau in den kommenden Jahren nicht ermöglicht hätte.

Die Stadt kam bereits mit dem Landkreis mittels einer Planungsvereinbarung (Beschluss 00SV/21/013) überein. Demnach erstattet der Landkreis der Stadt die Planungsaufwendungen, die auf den Anteil, der in seiner Baulastträgerschaft befindlichen Anlagen anfallen. Zur Bauausführung ist im nächsten Schritt eine Baukostenvereinbarung zu schließen. Der Fahrbahnausbau erfolgt in Asphaltbauweise. Die Ausbauart außerhalb der Ortslagen befindet sich noch in Prüfung des Landkreises.

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rechtliche Grundlagen

 Straßen- und Wegegesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Anteil Baukosten Stadt Burg Stargard 225.255,51 EURO

Anteil Planungskosten Stadt Burg Stargard 18.314,12 EURO

(gemäß Kostenschätzung)

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Anlagen

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