Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die finanzielle Unterstützung eines Neubaus in der Kurzen Straße 7/8 aus Städtebaufördermitteln mit einem Höchstbetrag von maximal 120.000 Euro. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, welche zur Förderung der Neubaumaßnahme erforderlich sind.

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Sachverhalt

Mit dem Programmantrag für das Jahr 2022 wurden Städtebaufördermittel mit einem Höchstbetrag bzw. einer Obergrenze von maximal 120.000 Euro für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Kurzen Straße 7/8 bewilligt. Eine finale Berechnung der Förderhöhe erfolgt nach Vorlage und Prüfung aller dafür notwenigen Unterlagen, welche durch den Eigentümer vorzulegen sind. Daraufhin wird zwischen dem Eigentümer, dem Sanierungsträger (BIG Städtebau GmbH) und der Stadt Burg Stargard eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen. Der Anteil der Stadt beträgt 1/3 der maximalen Förderhöhe was einen Betrag von maximal 40.000 Euro ausmacht.

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rechtliche Grundlagen

Städtebauförderrichtlinie M-V

Förderrichtlinie der Stadt Burg Stargard

 

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Finanz. Auswirkung

HH-Plan 2023 sowie Folgejahre – 51103.01900000

maximale Gesamtförderung: 120.000 Euro

maximaler Anteil Stadt Burg Stargard: 40.000 Euro

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