Beschlussvorlage - 00SV/23/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Museumskonzeption “Stargard: Die Burg im Land” auf die aktuelle Beschlusslage zum Krummen Haus anzupassen und die ursprünglich avisierte Dauerausstellung auf die bestehenden räumlichen Möglichkeiten innerhalb des "Marstalls" auszurichten.

Damit einhergehend wird beschlossen, das vorhandene Museumsgut auf Grundlage einer fachlicher Expertise einer Verwertung zukommen zu lassen bzw. eine Entsammlung vorzunehmen.

 

Der Beschluss vom 18.5.2016 (00SV/16/028) wird aufgehoben/ersetzt.

 

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Sachverhalt

Eine Beschlussfassung zur Anpassung und Umsetzung der bestehenden Museumskonzeption „Stargard: die Burg im Land” ist erforderlich, da sich die Grundlagen zur ursprünglichen Beschlussfassung maßgeblich geändert haben und eine Umsetzung mit einem Schwerpunkt im „Krummen Haus“ aktuell und auch auf absehbare Zeit nicht mehr möglich sein wird.

Angedacht ist es, die bestehende Museumskonzeption auf diese Gegebenheiten und die aktuellen räumlichen Möglichkeiten anzupassen und letztlich auch schrittweise - in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel - in eine Umsetzung zu bringen.

Weiterhin wird es als erforderlich angesehen, dass das vorhandene Museumsgut bzw. die dazu vorliegenden Kataloge einer gründlichen Augenscheinnahme und Sortierung unterzogen werden, um eine fundierte Aussage dazu zu bekommen, inwiefern die Masse an abgegebenen oder gesammelten Gegenstände für die Stadtgeschichte oder für die Burg relevant sind. Dazu wurden vor Ort bereits erste Gespräche mit einem Experten des Deutschen Museumsbundes geführt, um eine unabhängige und fachlich Aussage darüber zu bekommen, wie eine solche Sortierung und Katalogisierung umgesetzt werden kann. 

Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass ein größerer Teil der über Jahrzehnte gesammelten Gegenstände weder Kulturgüter im wissenschaftlichen Sinne, noch für die Stadt- und/oder Burggeschichte von Bedeutung sind. Vielmehr ist zu konstatieren, dass die bestehende Sammlung räumliche Möglichkeiten blockiert und daher auch eine anderweitige Entwicklung, insbesondere die Erhöhung der Attraktivität des Museums auf der Burg im Wege steht.

Da es keine gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Museumsgut gibt, empfiehlt der Experte des Deutschen Museumsbunds im ersten Schritt die Erstellung einer Museumskonzeption bzw. den Rückgriff auf eine bereits vorhandene und im zweiten Schritt die Erstellung eines Sammlungskonzeptes. Auf Grundlage dieses Sammlungskonzeptes wird eine konsequente Abgabe vorgenommen. In diesem Zuge kann zugleich auch eingeschätzt werden, inwiefern bereits vorhandene Gegenstände für eine (Dauer-)ausstellung entsprechend Museumskonzeption infrage kommen. Sollte es im Rahmen der neuen „Leader“- Förderperiode möglich sein, finanzielle Mittel einzuwerben, würde dies auf Grundlage dieser Neuausrichtung und Beschlussfassung erfolgen können.

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung M-V, 

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Finanz. Auswirkung

- keine

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Anlagen

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