Beschlussvorlage - 00SV/23/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Burganlage (Anlage 1 & 2).

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Sachverhalt

In Folge des Beschlusses der Stadtvertretung zur Prüfung von Maßnahmen der Fremdenverkehrsförderung vom 10.11.2022 (00SV/22/064) wurden verwaltungsseitig nochmals die gegebenen Bedingungen des Besucherempfangs sowie auch der Kassierung analysiert und verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung des Empfangs sowie der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen geprüft.

Ein wesentlicher Aspekt, der sich sehr nachteilig für die Stadt Burg Stargard als Betreiberin der Burganlage auswirkt, ist die Tatsache, dass es in dem sogenannten „Stutenschauer“ zwar eine Art Besucherempfang mit Kassierung gibt, die Besucher der Burganlage allerdings nicht wirklich "in Empfang genommen werden" bzw. diesen auf Grund der baulichen Situation gar nicht als Besucherempfang wahrnehmen.

Auch der Ansatz die Kassierung über einen Kassenautomaten für den Besucher bequemer und für die Stadt als Betreiberin etwas personalunabhängiger zu gestalten, erweist sich (auch abgesehenen von den technischen Problemen) nicht als ideale Lösung, insbesondere wenn man den Anspruch verfolgt, die Besucher auch etwas persönlicher in Empfang zu nehmen.

Kernproblem hinsichtlich einer besseren Wirtschaftlichkeit ist jedoch, dass keine richtige Besucherlenkung/-kassierung stattfindet, dadurch viele Besucher an der Kasse vorbeigehen und - ob bewusst oder unbewusst - gar nicht erst in die Situation kommen, sich für einen Burgturm- oder etwa Museumsbesuch aktiv entscheiden zu müssen.

Aufgrund dieser Situation wurde zunächst geprüft, ob der Besucherempfang etwa im Amtsreitergebäude realisiert werden könnte. Rein räumlich betrachtet würde dies sicherlich gehen, allerdings zulasten von Ausstellungsflächen für Prospekte oder verschiedener Produkte. Darüber hinaus wären dann wiederum Räumlichkeiten für die "Gewandschneiderei" zu suchen, da die Bedingungen im Stutenschauer hierfür nicht optimal sind.

Aus diesem Grunde wird an dem Standort des Besucherempfangs zunächst weiter festgehalten und lediglich eine Besucherlenkung durch das Gebäude (Abbau Kassenautomat / Ersatz durch offiziellen Eingang) organisiert. Allein diese Maßnahme kann dazu beitragen, dass der Besucherempfang persönlicher und freundlicher für unsere Gäste wird und dass sich dadurch die Einnahmesituation leicht verbessern kann.

Eine deutliche finanzielle, vor allen Dingen aber auch organisatorische Verbesserung für die Stadt Burg Stargard würde sich jedoch dadurch ergeben, dass die Entgeltordnung wieder auf Gesamtkassierung umgestellt und auch die Entgelte an die jeweiligen Entwicklungen (Baukosten) sowie auch der allgemeinen Erwartungshaltung (Einwohner; Vereine; Gäste; Denkmalschutz) gerecht wird.

Organisatorisch ergeben sich Verbesserungen, da man einen besseren Überblick über die auf dem Burggelände befindlichen Personen hat und Einrichtungen wie das Museum oder auch den Burgturm nicht separat kontrollieren lassen muss. Und finanziell könnte sich die Einführung der Gesamtkassierung mit einer Reduzierung des Zuschussbedarfes in Höhe von 20.000 - 30.000 € pro Jahr auswirken.

Vor dem Hintergrund der damaligen Entscheidung, dass man die Burganlage insbesondere für Einwohner frei zugänglich lassen wollte, ist festzustellen, dass der eigentlich gut gemeinte Ansatz im alltäglichen Burgbetrieb kaum eine Rolle spielt, da während der üblichen Öffnungszeiten bzw. Ferienzeiten deutlich mehr Gäste als Einheimische auf der Burganlage zu verzeichnen sind. Verfolgt man somit das Ziel, dass man die Belastung durch die Burganlage für die Stadt und damit einhergehend für den Steuerzahler im Vergleich zur Belastung unserer Gäste ausgewogener gestaltet, so wird die Einführung eines Gesamttarifes für die Burganlage vorgeschlagen..

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung MV

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Finanz. Auswirkung

 Erhöhung der Einnahmen im Produkt 57500 um ca. 20.000 - 30.000 € pro Jahr

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Anlagen

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