Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard wählt Herrn Tilo Granzow mit Wirkung zum 01.04.2023 zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode 2019-2024. Für die Dauer seiner Amtszeit wird Herr Tilo Granzow in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.

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Sachverhalt

Gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V wählt die Stadtvertretung zwei Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten. Die Stellvertreter/innen werden für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis der unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten des Bürgermeisters gewählt. 

Bisher war die Funktion der zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin durch Frau Marion Franke, Hauptamtsleiterin der Stadt Burg Stargard, besetzt. Frau Franke ist per Schreiben vom 17.03.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 von der Funktion der Zweiten Stellvertreterin des Bürgermeisters zurückgetreten. Damit ist eine Nachbesetzung des Amtes für den Rest der Wahlperiode notwendig.

Herr Granzow ist Leiter des Bau- und Ordnungsamtes und unmittelbar nachgeordneter leitender Bediensteter des Bürgermeisters und damit für das Amt geeignet. 

Gemäß § 40 Abs. 3 KV M-V ist ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin für die Dauer der Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu berufen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 40 Abs. 1 und 3 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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