Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Förderrichtlinie der Stadt Burg Stargard für Maßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt" im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung.

 

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Sachverhalt

Auf Grund der Verlängerung der Sanierungssatzung bis zum 31.12.2031 soll auch weiterhin ein finanzieller Anreiz für private Anwohner geschaffen werden, Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudeaußenhülle vorzunehmen.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die im Einklang mit den vorhandenen städtebaulichen Zielstellungen der Stadt Burg Stargard, unter Berücksichtigung des städtebaulichen Rahmenplanes, sowie der Gestaltungssatzung stehen. Es ist notwendig, die derzeit gültige Förderrichtlinie vom 17.06.1998 zu überarbeiten.

Folgend die wesentlichsten Änderungen:

- Änderungen der Fördermodalitäten für kleinteilige Modernisierungen (z.B. kein festgelegter Höchstbetrag)

- zusätzliche Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen im privaten Eigentum sowie von Neubau baulicher Anlagen

 

Die Förderung ist abhängig von der Aufnahme der Maßnahme in ein Städtebauförderprogramm des Landes und der Bewilligung der Maßnahme durch das zuständige Ministerium (jährlicher Förderantrag der Stadt Burg Stargard).

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rechtliche Grundlagen

 Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell geltenden Fassung

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Finanz. Auswirkung

Einplanung der Auszahlungen im entsprechenden Haushaltsplan – jeweils 1/3 städtischer Eigenanteil an der jeweiligen Maßnahme

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Anlagen

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