Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Änderung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der teilweisen Zulassung des Anbaus von Solarenergieanlagen zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Verwaltung liegen aktuell insgesamt 3 Anträge von Anwohnern aus dem Stadtsanierungsgebiet zum Anbau von Solarenergieanlagen vor. Eine Anlage wurde bereits verbaut, was nicht den Regelungen der derzeit gültigen Gestaltungssatzung entspricht und zurückgebaut werden müsste.

Die Verwaltung schlägt vor, den Anbau von Solarenergieanlagen teilweise zuzulassen. In folgenden Straßenzügen, welche die Altstadt prägen, soll der Anbau an straßenseitig zugewandte Flächen weiterhin nicht zulässig sein:

- Burgstraße

- Lange Straße

- Marktstraße

- Am Markt

- Bachstraße

- Kurze Straße

- Carl-Stolte-Straße

Alle verbleibenden Straßenzüge können Solarenergieanlagen verbauen. Zur besseren Veranschaulichung liegt ein Lageplan bei. Weiterhin liegt die Stellungnahme der Rahmenplanerin dieser Vorlage bei.

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

Gestaltungssatzung der Stadt Burg Stargard

BauGB

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...