Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung Neubau Wohnhäuser Kurze Straße 7 und 8 aus Städtebaufördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die finanzielle Unterstützung eines Neubaus in der Kurzen Straße 7/8 aus Städtebaufördermitteln mit einem Höchstbetrag von maximal 120.000 Euro. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, welche zur Förderung der Neubaumaßnahme erforderlich sind.
Sachverhalt
Mit dem Programmantrag für das Jahr 2022 wurden Städtebaufördermittel mit einem Höchstbetrag bzw. einer Obergrenze von maximal 120.000 Euro für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Kurzen Straße 7/8 bewilligt. Eine finale Berechnung der Förderhöhe erfolgt nach Vorlage und Prüfung aller dafür notwenigen Unterlagen, welche durch den Eigentümer vorzulegen sind. Daraufhin wird zwischen dem Eigentümer, dem Sanierungsträger (BIG Städtebau GmbH) und der Stadt Burg Stargard eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen. Der Anteil der Stadt beträgt 1/3 der maximalen Förderhöhe was einen Betrag von maximal 40.000 Euro ausmacht.
