Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Änderung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Zulassung von Solarenergieanlagen zu.

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegen aktuell insgesamt 3 Anträge von Anwohnern aus dem Stadtsanierungsgebiet zum Anbau von Solarenergieanlagen vor. Eine Anlage wurde bereits verbaut, was nicht den Regelungen der derzeit gültigen Gestaltungssatzung entspricht und zurückgebaut werden müsste.

Angesichts der Entwicklungen und Notwendigkeiten zum Ausbau erneuerbarer Energien, schlug die Verwaltung ursprünglich vor, den Anbau von Solarenergieanlagen teilweise zuzulassen. In folgenden Straßenzügen, welche die Altstadt prägen, sollte der Anbau an straßenseitig zugewandte Flächen zunächst nichtzulässig sein:

- Burgstraße

- Lange Straße

- Marktstraße

- Am Markt

- Bachstraße

- Kurze Straße

- Carl-Stolte-Straße

 

In allen anderen Straßenzügen des Sanierungsgebietes wäre der verbau von Solarenergieanlagen zugelassen worden.

 

Im Hauptausschuss am 21.03.2023 hat man sich nun mehrheitlich für die Zulassung von Solaranlagen im Sanierungsgebiet ausgesprochen, so dass verwaltungsseitig die zu beschließende Satzung angepasst wurde. Ergänzend wurde ein Passus zum Anbau von Energieanlagen an Fassadenflächen.

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rechtliche Grundlagen

Gestaltungssatzung der Stadt Burg Stargard

BauGB

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Anlagen

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