Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/034

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Sondergebiet HyGas Quastenberg - bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung zu.

2. Der Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Sondergebiet HyGas Quastenberg - bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden vom Vorentwurf bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung zu unterrichten.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Für das o.g. Gebiet weist der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard die Nutzung als landwirtschaftliche Fläche aus. Unmittelbar westlich an den Änderungsbereich angrenzend sind die Betriebsgebäude des Vorhabenträgers als Anlagen für die landwirtschaftliche Tierproduktion gekennzeichnet.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Mit der beabsichtigten Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes HyGas (SO HG) im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ wird eine teilweise Änderung des Teilflächennutzungsplanes notwendig, da die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Flächennutzungsplan dargestellt werden muss. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

 

Anzustrebendes Planungsziel ist:

Mit der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard wird die Entwicklung eines Standorts zu einem sonstigen Sondergebiet „HyGas-Anlage Quastenberg“ vorgenommen.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

 Baugesetzbuch

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Loading...