Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, die Übernahme und Durchführung des Bauprojektes für die Kindertagesstätte am Papiermühlenweg.

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard hat mit Schreiben vom 12.05.2023 (siehe Anlage) durch das Trägerwerk soziale Dienste die Übertragung und Durchführung des bereits bau- und ausschreibungsreif geplanten Kindergartenprojektes angeboten bekommen.

Wesentlicher Hintergrund ist der nicht durch Fördermittel gedeckte Eigenanteil des Trägers und die sich damit einhergehend als schwierig bzw. unwirtschaftlich gestaltende Refinanzierung entsprechend SGB VIII (§ 78 c Abs. 2) über den Landkreis.

In den vergangenen Wochen gab es hierzu seitens Bürgermeister, Trägerwerk und Sozialdezernat mehrere Termine, in denen verschiedene Möglichkeiten einer wirtschaftlichen und richtlinienkonformen Umsetzung des Projektes beraten wurden. Mittelbar waren in die Entscheidungsfindung auch die Kommunalaufsicht sowie auf Landesebene das Landwirtschafts- und auch das Innenministerium involviert.

Unter anderem wurden daher folgende Szenarien beraten:

1. Bau durch Träger, Kofinanzierung durch Stadt (ca. 865 T€)

  • Finanzierung der Kostenerstattung durch den Träger hätte durch Jugendamt nicht anerkannt werden dürfen
  • durch das Jugendamt anerkannte Abschreibungsdauern (max. 50 Jahre – eigentlich 80 Jahre für Gebäude), hätten bei einer wesentlich kürzeren Finanzierungslaufzeit (max. 25 bis 30 Jahre) zu einer Kostenunterdeckung beim Träger geführt
  • Projekt wäre dadurch für den Träger wirtschaftlich nicht umsetzbar gewesen


2. Übernahme der KoFi-Anteile

  • die Möglichkeit der Übernahme der Kofinanzierungsmittel durch das Land oder auch den Kreis (als Träger der Jugendhilfe) wurden jeweils abgelehnt

3. Durchführung des Projektes über ein Investorenmodell

  • Träger hätte eigene Gesellschaft gegründet, die das Projekt durchführt und dann an den Träger vermietet
  • Fördermittel wären nicht übertragbar bzw. durch Investor abrufbar
  • es wäre ein Mietpreis pro Quadratmeter in Höhe von ca. 18 € entstanden, der allerdings vom Jugendamt entsprechend SGB VIII hätte bestätigt werden müssen
  • wirtschaftlich gesehen wäre es die beste Variante für den Investor, allerdings die schlechteste für den Staat

4. Durchführung über die Stadt als Träger des Projektes

  • hierzu gab es am 05.05.2023 einen Termin beim Landesförderinstitut, welches eine Übertragung der Fördermittel als rechtlich möglich einstuft und es befürwortet, dass die bewilligten Mittel abgerufen werden und nicht an die EU zurückfließen müssen
  • Nachtragshaushaltssatzung müsste erstellt und beschlossen werden, damit letztlich Investition veranschlagt ist und eine Kreditgenehmigung durch den LK erfolgen kann
  • mit dem Trägerwerk soziale Dienste wird ein langfristiger Mietvertrag geschlossen, der die Kosten für die Finanzierung der Einrichtung vollumfänglich abdeckt
  • der Erbbaurechtsvertrag wird rückabgewickelt

Durch den Landkreis wird diese Vorgehensweise ebenfalls als Vorzugsvariante empfohlen, da nur so die langfristigen Platzkosten für Kindertagesstätten für das Land, die Kreise sowie auch die Städte und Gemeinden möglichst gering gehalten werden können.

 

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Investitionskosten bei ca. 4,2 Mio. €

Fördermittel i.H.v. ca. 2.7 Mio. €

Veranschlagung über Nachtragshaushaltssatzung

 

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Anlagen

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