Beschlussvorlage - 14GV/23/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Agri-PVA Plath II - An der Rinderkoppel“ in der Gemeinde Lindetal.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs ist die Architektin G. Trautmann aus Neubrandenburg beauftragt. 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll im Ortsteil Plath auf dem Gebiet der "Rinderkoppel" ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Plath, Flur 1 das Flurstücke 81 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 86 mit einer Gesamtfläche von ca. 35,5 ha. (siehe Anlage 1)

Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE – es handelt sich um ein Privatvorhaben

Zur Kostenübernahme wird ein separater städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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