Beschlussvorlage - 14GV/23/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beauftragt die Bürgermeisterin einen Städtebaulichen Vertrag zur Erarbeitung des  Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PVA Plath II - An der Rinderkoppel“ abzuschließen. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

  • die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger – Visiolar GmbH, Willy-Brandt-Platz 2 in 12529 Schönefeld - trägt alle anfallenden Kosten, die zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PVA Plath II - An der Rinderkoppel“ erforderlich sind und die das Büro G.Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg sowie die Kunhart Freiraumplanung, Dipl.-Ing. (FH) Kerstin Manthey-Kunhart, Gerichtstraße 3, 17033 Neubrandenburg erarbeiten.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (städtebaul. Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

  • anfallende Kosten trägt der Vorhabenträger

 

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Anlagen

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