Beschlussvorlage - 14GV/23/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

Durch die Jagdgenossenschaft Alt Käbelich wurde im Protokoll vom 11.07.2019 eine zweckgebundene Spende für die Vordachreparatur der Sporthalle Alt Käbelich in Höhe von 750 € festgelegt. Diese wurde nun ausgezahlt.

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Sachverhalt

Entsprechend der Rechtslage des § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Lindetal die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4

Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal

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Finanz. Auswirkung

keine

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