Beschlussvorlage - 14GV/23/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beauftragt die Bürgermeisterin einen Städtebaulichen Vertrag zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Plath I“ abzuschließen. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

  • die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger – SOLAR PROVIDER GROUP, SP Develoment Europe GmbH, Teubnerstraße 13, 04317 Leipzig - trägt alle anfallenden Kosten, die zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Plath I“ erforderlich sind und die das Büro BAUKONZEPT Neubrandenburg GmbH, Greifstraße 9, 17034 Neubrandenburg erarbeiten.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (städtebaul. Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

  • anfallende Kosten trägt der Vorhabenträger

 

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Anlagen

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