Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Aufhebung des Beschlusses 00/SV/22/58 - Anschaffung und Umsetzung Regelungskonzept - vom 10.11.2022 mit sofortiger Wirkung.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss (14 Ja - 0 Nein - 1 Enth.) der Stadtvertretung vom 10.11.2022 wurde der Bürgermeister beauftragt, die Anschaffung und Umsetzung eines Regelungskonzeptes am Schulstandort zu veranlassen. Daraufhin erfolgte die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sowie Ausschreibung der nötigen Bauleistungen.

Aufgrund der Tatsache, dass das Ausschreibungsergebnis erheblich von den ursprünglichen Kostenschätzungen des für die Konzepterstellung beauftragten Unternehmens abwich, sollte nochmals eine Vergabeentscheidung über den Hauptausschuss erfolgen.

Die dafür ursprünglich angesetzte Hauptausschusssitzung war auf Grund des gleichzeitigen Fehlens von 5 Mitgliedern sowie deren Stellvertretern mit nur 5 Anwesenden nicht beschlussfähig. Daraufhin wurde beim Ausschreibungsteilnehmer die Verlängerung der Zuschlagsfrist erfragt und von diesem auch bestätigt. Daraufhin erfolgte die nochmalige Einreichung der Vorlage für den Hauptausschuss am 23.05.2023.

Dieser lehnte die Vergabevorlage nun mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen ab.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 22 Abs. 2 KV M-V regelt die Zuständigkeit einer Gemeindevertretung.

Hierzu gehört unter anderem auch die Überwachung der Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung.

Wenn ein Beschluss nicht mehr umgesetzt werden kann oder - wie in diesem Fall - keine Umsetzung mehr erfolgen soll, dann muss der Beschluss folgerichtig auch wieder vom entscheidenden Gremium aufgehoben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine

 

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Anlagen

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