Beschlussvorlage - 09GV/23/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden für die Unterstützung des Park- und Seefestes 2023 zu:

 

  200,00 €        Bernd Jürgen Schulz

  250,00 €        Martina Baron-Schulz

  250,00 €        Anke und Josef Michen

  600,00 € Agrargesellschaft Cölpin mbH

1000,00 € Merkantil Export Import GmbH

  

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Sachverhalt

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtaufsichtsbehörde mitzuteilen.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4, Hauptsatzung der Gemeindevertretung Pragsdorf

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 2300,00 €

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