Beschlussvorlage - 09GV/23/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

 

1. Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt dem Vorentwurf über den B-Plan Nr. 7 „Am Haussee" in Pragsdorf, bestehend aus der 

    Planzeichnung und der Begründung zur weiteren Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Pragsdorf, zu.

 

2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 "Am Haussee" in Pragsdorf ist öffentlich auszulegen. 

    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“  

    und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

    Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 

    Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs einschl. Begründung und Eingriffs- und 

    Ausgleichsbilanzierung zu unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung sollen auf einer Fläche von ca. 0,94 ha, liegend "Am Haussee", mindst. 8 neue Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser entwickelt werden.

Das Planziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 umfasst dabei Teilflächen der Flurstücke 55 und 57/43, Flur 9 in der Gemarkung Pragsdorf. (Anlage 1).

 

Der Vorentwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 7, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan, Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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