Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
|
Entscheidung
|
|
|
12.09.2023
|
Sachverhalt
Der Bund bereitet derzeit ein entsprechendes Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vor, das Kommunen im Zusammenhang mit der Wärmewende verpflichtet werden sollen, eine kommunale Wärmeplanung bis 30. Juni 2028 vorzulegen.
Aktuell fördert der Bund Kommunen mit einem Zuschuss von bis zu 90%. Das Förderprogramm gilt bis zum 31.12.2023.
Die Kosten für die externe Dienstleistung zum Erstellen eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt und die Gemeinden des Amtes Stargarder Land belaufen sich schätzungsweise auf etwa 50.000 Euro (brutto). In der letzten Bürgermeisterdienstberatung im Juli 2023 erfolgte eine gemeinsame Abstimmung das für den gesamten Amtsbereich eine kommunale Wärmeplanung angeschoben werden soll.
Es wird derzeit ein Fördermittelantrag erarbeitet und dann beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) für das Amt Stargarder Land für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eingereicht. Unmittelbar nach Erhalt eines positiven Förderbescheides (voraussichtlich I oder II Quartal 2024) und der Sicherung der Finanzierung würde durch die Stadt Burg Stargard eine Ausschreibung vorgenommen werden und Beauftragung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen.
Die Inhalte einer Kommunalen Wärmeplanung sind:
1. Bestandanalyse
2. Szenarienentwicklung
3. Strategie- und Maßnahmenkatalog
4. Verstetigungsstrategiekonzept
5. Controllingkonzept
6. Kommunikationskonzept
Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen.
