Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme folgender Spende zu:

Spender: Andreas Rösler, 17094 Burg Stargard, Neue Straße 7

Zuwendung: 104,50 Euro

Zuwendungszweck: Sachspende von 20 Stück LED Röhren für die Schulen

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Ab 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder mit max. 100,00 Euro auf den Bürgermeister delgiert werden.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4

Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard § 5 Abs. 7

 

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Finanz. Auswirkung

 Sachspenden in den Konten 21100 und 21500

 

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