Beschlussvorlage - 00SV/23/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme einer Spende in Höhe von 100,00 Euro von Herrn André Jugan zu. Die Spende soll für den Kauf von Rosen für Ersatzpflanzungen verwendet werden.

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Ab 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

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rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

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Finanz. Auswirkung

Einnahme auf dem Produktsachkonto 01.28100.46290000

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