Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Planentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Fichtenweg" der Stadt Burg Stargard. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Fichtenweg" der Stadt Burg Stargard mit der Begründung einschließlich Planzeichnung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung" und im Internet.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. 

 

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Sachverhalt

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Planziele der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard sind die Umwandlung separater Fußwege und eines ehemaligen Spielplatzes in Wohnbaufläche.

 

 

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rechtliche Grundlagen

 BauGB, BauNVO, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

HH-Plan 2023 – 51100.56250002

 

 

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Anlagen

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