Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard hebt den damaligen Beschluss mit der Beschluss-Nr. 00SV/20/055-1 auf und beauftragt den Bürgermeister einen neuen städtebaulichen Vertrag zur Durchführung einer Bauleitplanung zu schließen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

 

Der alte geschlossene Vertrag vom 04.06/08.06.2021 wird durch den neuen Städtebaulichen Vertrag ersetzt. Mit dem neuen Vertrag werden die neuen Flächen (Ergänzungsflächen) aufgenommen und einige Dinge neu geregelt. Unter anderem wird der B-Plan als Vorhabenbezogener B-Plan ausgeführt.

 

Der Vorhabenträger die ENERPARC Solar Invest 241 GmbH, Kirchenpauerstraße 26 in 20457 Hamburg beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bauleitplanes Nr. 25 “Solarpark Kiesgrube Cammin” der Stadt Burg Stargard das Büro Baukonzept Neubrandenburg, Gerstenstraße 9 in 17034 Neubrandenburg. 

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rechtliche Grundlagen

 § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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