Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Änderungswunsch der ENERPARC Solar Invest 241 GmbH, Kirchenpauerstraße 26 in 20457 Hamburg zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Erweiterung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ und die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für die beiden nachfolgenden Gebiete

 

Teilfläche 1

gelegen auf dem Flurstücken 4/2 und 9/2 in der Flur 2 der Gemarkung Cammin

 

Teilfläche 2

gelegen auf den Flurstücken 12 und 13 in der Flur 2 der Gemarkung Riepke

 

ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13,4 ha entlang einem 110 m Streifen neben der Bahn und einer Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß§ 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:

 

 

 

Teilfläche 1

im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden: durch Waldfläche

im Osten: durch landwirtschaftliche Fläche

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke

 

Teilfläche 2

im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden: durch landwirtschaftliche Flächen und teilweise Grundstücke der Ortslage Riepke

im Osten: durch landwirtschaftliche Flächen

im Westen: durch die Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee

 

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Planungserfordernis:

Planziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

 

Die Stadt Burg Stargard schließt mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB ab. Bestandteil des Durchführungsvertrags ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Planungskosten.

Der Vertrag regelt u.a. die Übernahme aller Kosten für Planungsleistungen und die Ausführung von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan (einschl. Planungshonorare) durch den Vorhabenträger.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst die Flächen des Vorhaben- und Erschließungsplanes des Vorhabenträgers. In der Bearbeitung können Zusatzflächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB aufgenommen werden, wenn diese für die Umsetzung der Planung notwendig werden.

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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