Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die

 

Variante ......... (Empfehlung Verwaltung: Variante 2)

 

und stimmt der Planung zur Herstellung eines barrierefreien Laufbandes in der Burgstraße zu. Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte, eine beschränkte Ausschreibung und die Beauftragung der baulichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

Seitens der Stadtvertretung wurde die Herstellung des Lückenschlusses einer barrieregerechten fußläufigen Zuwegung von der Burganlage zur Stadt und zurück angeregt.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26.05.2021 wurde die Schaffung des Laufbandes in die Kategorie 2 der Prioritätenliste aufgenommen.

Daraufhin hat die Verwaltung dieses Vorhaben mit Zuwendungsantrag auf Städtebaufördermittel des Jahres 2022 beantragt. Die beantragten Mittel wurden mit Bescheid vom 21.10.2022 bewilligt.

Zwischenzeitlich wurden die Vermessungs- und Planungsleistungen beauftragt. Die Vermessung liegt vor. Seitens des beauftragten Planungsbüros wurden drei Ausbauvarianten erarbeitet:

 

Variante 1 – Laufband im Fahrbahnbereich 178.000 € + 25.000 € NK = 193.000 €

                     > Eigenanteil 1/3 ca. 65.000 €

 

Variante 2 – Laufband außerhalb Fahrbahnbereich rechtsseitig bergaufwärts mit

                     Neuordnung der bestehenden Vorgärten 238.000 € + 25.000 € NK = 263.000 €

                     > Eigenanteil 1/3 ca. 88.000 €

 

Variante 3 – Laufband außerhalb Fahrbahnbereich linksseitig bergaufwärts 208.000 € +

                     25.000 € NK = 233.000 € > Eigenanteil 1/3 ca. 78.000 €

 

Bei allen drei Varianten wird das Laufband, wie im Hohlweg bestehend, aus Granitblöcken hergestellt.

 

Nach Festlegung der Ausbauvariante durch die Stadtvertretung wird das Planungsbüro SKH beauftragt die weiteren Planungsschritte vorzunehmen. Nach Einplanung der entsprechenden Haushaltsmittel in den HH 2024 kann die Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2024 erfolgen.

 

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rechtliche Grundlagen

Städtebauförderrichtlinie

 

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Finanz. Auswirkung

Eigenanteil je nach Festlegung der Variante: 65.000 € bis 88.000 €

Einplanung der entsprechenden Mittel in den HH 2024

 

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Anlagen

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