Beschlussvorlage - 00SV/23/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard stimmt einer Annahme der Spenden

 

von Herrn Andreas Rösler über 100,00 €

sowie

von Herrn Daniel Schmerse über 121,00 €

 

für die Aufarbeitung eines Küchenschrankes durch den Marie-Hager-Kunstverein nicht zu.

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Ab 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, diese Spende nicht anzunehmen, da der Marie-Hager-Kunstverein e.V. sich eigenständig dazu entschieden hat den Küchenschrank aufarbeiten zu lassen. Der Kunstverein kommt mit derartigen Initiativen seinem sich per Satzung selbstständig gegebenen Vereinszweck nach.

 

Darüber hinaus ist es nicht nur unüblich, sondern auch unnötig bürokratisch, über die Stadt für Vereine bzw. Vereinsaktivitäten zu spenden. Im ungünstigsten Falle eines Haushaltsdefizits bei der Stadt, müssten Spenden zunächst für den Haushaltsausgleich eingesetzt werden.

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rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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