Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/23/063-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard der Umsetzung der Variante 1 zur Herstellung eines Laufbandes in der Burgstraße zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren Planungs- bzw. Verfahrensschritte einzuleiten, eine beschränkte Ausschreibung und, bei sichergestellter Finanzierung, die Beauftragung der baulichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

Durch die Stadtvertretung wurde die Herstellung des Lückenschlusses einer barrieregerechten fußläufigen Zuwegung von der Burganlage zur Stadt und zurück angeregt.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26.05.2021 wurde die Schaffung des Laufbandes in die Kategorie 2 der Prioritätenliste aufgenommen.

Daraufhin hat die Verwaltung dieses Vorhaben mit Zuwendungsantrag auf Städtebaufördermittel des Jahres 2022 beantragt. Die beantragten Mittel wurden mit Bescheid vom 21.10.2022 bewilligt.

Zwischenzeitlich wurden die Vermessungs- und Planungsleistungen beauftragt. Die Vermessung liegt vor. Seitens des beauftragten Planungsbüros wurden drei Ausbauvarianten erarbeitet:

 

Variante 1 – Laufband im Fahrbahnbereich 178.000 € (+ Mehrkosten für Verbreiterung des

         Laufbandes auf 1,00 m) + 25.000 € NK = 193.000 €

                     > Eigenanteil 1/3 ca. 65.000 €

 

Variante 2 – Laufband außerhalb Fahrbahnbereich rechtsseitig bergaufwärts mit

                     Neuordnung der bestehenden Vorgärten 238.000 € + 25.000 € NK = 263.000 €

                     > Eigenanteil 1/3 ca. 88.000 €

 

Variante 3 – Laufband außerhalb Fahrbahnbereich linksseitig bergaufwärts 208.000 € +

                     25.000 € NK = 233.000 € > Eigenanteil 1/3 ca. 78.000 €

 

Die Verwaltung nimmt die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses auf, so dass das Laufband in einer Breite von 1,00 Meter hergestellt wird, nicht wie bisher 0,80 Meter. Weiterhin soll das neu angelegte Laufband bei der Variante 1 in Höhe der Stützmauer an das bestehende Laufband im Hohlweg angebunden werden, nicht vor der Hausnummer 20.

 

Bei allen drei Varianten sollte das Laufband, wie im Hohlweg bestehend, aus Granitblöcken hergestellt werden. Zur Materialauswahl erfolgt im Rahmen der weiteren Planungsschritte nochmals eine Beratung im Stadtentwicklungsausschuss.

 

Nach Festlegung der Ausbauvariante durch die Stadtvertretung wird das Planungsbüro SKH beauftragt die weiteren Planungsschritte vorzunehmen. Nach Einplanung der entsprechenden Haushaltsmittel in den HH 2024 kann die Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2024 erfolgen.

 

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rechtliche Grundlagen

Städtebauförderrichtlinie

 

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Finanz. Auswirkung

Eigenanteil je nach Festlegung der Variante: 65.000 € bis 88.000 €

Einplanung der entsprechenden Mittel in den HH 2024

 

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Anlagen

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