Informationsvorlage - 00SV/23/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorplanung - Ländlicher Wegebau zwischen Gramelow und Cammin -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Anhörung
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06.12.2023
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Sachverhalt
Mit Beschussfassung der Stadtvertretung vom 06.04.2022 wurde der Bürgermeister beauftragt, eine Vorplanung für einen Ausbau des ländlichen Weges zwischen Gramelow und Cammin erarbeiten zu lassen. Nach Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen an die SKH Ingenieurgesellschaft mbH aus Neubrandenburg, liegt diese nun vor und soll nunmehr über diese Informationsvorlage zur Anhörung bzw. Beratung der Stadtvertretung zur Kenntnis gegeben werden.
Der ländliche Weg zwischen Gramelow und Cammin ist nicht nur für den landwirtschaftlichen Verkehr zwischen den beiden Orten, sondern insbesondere auch für viele Anwohner eine beliebte Strecke zum Radfahren oder Wandern.
Der Weg befindet sich in einem schlechten Zustand. Dieser liegt teilweise auf private Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden. Die Eigentumsverhältnisse wären in den nächsten Planungsphasen abschließend zu klären. Grundlage hierfür sind Vermessungsleistungen, die im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen würden und idealerweise zur Genehmigungsplanung vorliegen sollten.
Die Beauftragung und Erarbeitung der nächsten Planungsphasen erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf Grundlage notwendiger Haushaltsbeschlüsse sowie dessen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Die Beschlussfassung über zur Bestätigung des Vorhabens erfolgt nach Erstellung der Entwurfsplanung. Diese Phase wäre auch Mindestvoraussetzung zur Erlangung von Förderwürdigkeit.
Finanz. Auswirkung
Aktueller Planungsstand zieht zunächst keine weiteren Kosten nach sich.
Einplanung notwendiger Planungs- bzw. Vermessungskosten für nächste Phasen erfolgt über städtischem Haushalt.
vorl. Kostenschätzung Gesamtmaßnahme
Straßenbau ca. 1.200.000 Euro
Planung + Nebenkosten 240.000 Euro (20 %)
Konkrete Kostenberechnung bzw. Darstellung der finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen bzw. nach Beschluss der Entwurfsplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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599,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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425,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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447,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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380 kB
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6
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(wie Dokument)
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365 kB
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7
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(wie Dokument)
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224,8 kB
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