Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2022 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt den Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vom 30.05.2023 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2022 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 2.819.443,72 EUR bei einer Bilanzsumme von 4.532.932,65 EUR und einem Jahresergebnis von 117.056,60 EUR festgestellt.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Dieser bediente sich eines sachverständigen Dritten, der NKHR Beratung Rostock. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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