Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände “Landgraben” und “Obere Havel/Obere Tollense” und nimmt die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Kenntnis (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Cölpin ist gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände "Landgraben" und "Obere Havel/Obere Tollense". Im Jahr 2023 wurde der Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel/Obere Tollense" um etwa 23.900 € erhöht, was in diesem Jahr zu einer erheblichen Unterdeckung führte. Diese Unterdeckung muss über die Kalkulation aufgelöst werden, da es sich bei dem Wasser- und Bodenverband um eine kostenrechnende Einrichtung handelt.

Um eine übermäßige Tariferhöhung zu vermeiden, wurde lediglich ein Drittel der Unterdeckung in die Kalkulation einbezogen. Dennoch ist die Erhöhung nicht unerheblich. Innerhalb von etwa drei Jahren soll die Unterdeckung ausgeglichen sein.

Auch beim Wasser- und Bodenverband "Landgraben" kam es zu Tariferhöhungen für bestimmte Nutzungsarten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Verband die Zuschläge für Gebäude- und Freiflächen (NA1), Betriebsflächen, Lagerplätze und Ver- und Entsorgungsanlagen (NA4), Straßen (NA7) sowie Fahrwege (NA8) von 300% auf 600% erhöht hat.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände und des Verwaltungsaufwandes.

 

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Anlagen

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