Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Cölpin für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeindevertretung Cölpin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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09.11.2023
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Sachverhalt
Nach § 48 Abs. 2 hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
- wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt unberührt,
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
- Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Die vorgenannten Tatbestandvoraussetzungen für die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung liegen nach Ziff. 2 vor. In der Hauptsache resultieren die Mehraufwendungen aus den Beiträgen des Wasser- und Bodenverbandes sowie den Kostenerstattungen für die Kindertagesförderung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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591,4 kB
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