Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Cölpin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karlo Weber
- Einreicher:
- Herr Karlo Weber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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09.11.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Cölpin ist entsprechend des § 50 Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) für die Straßenreinigung und den Winterdienst der innerhalb geschlossener Ortslage liegenden öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Nach § 50 Abs. 4 StrWG-MV ist die Gemeinde berechtigt, durch eine entsprechende Satzung (Straßenreinigungssatzung) diese Verpflichtung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten aufzuerlegen bzw. zu den entstehenden Kosten heranzuziehen.
Zur kostenpflichtigen Heranziehung der Grundstückseigentümer oder der zur Nutzung dinglich Berechtigter, erlässt die Gemeinde Cölpin eine gesonderte Gebührensatzung.
Die jetzige Neufassung bzw. Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Cölpin ist auf Grund der Änderung der entsprechenden Reinigungsgebührensatzung erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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146,4 kB
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