Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin beschließt die Ihr vorliegende Straßenreinigungssatzung.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Cölpin ist entsprechend des § 50 Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) für die Straßenreinigung und den Winterdienst der innerhalb geschlossener Ortslage liegenden öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Nach § 50 Abs. 4 StrWG-MV ist die Gemeinde berechtigt, durch eine entsprechende Satzung (Straßenreinigungssatzung) diese Verpflichtung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten aufzuerlegen bzw. zu den entstehenden Kosten heranzuziehen.

 

Zur kostenpflichtigen Heranziehung der Grundstückseigentümer oder der zur Nutzung dinglich Berechtigter, erlässt die Gemeinde Cölpin eine gesonderte Gebührensatzung.

 

Die jetzige Neufassung bzw. Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Cölpin ist auf Grund der Änderung der entsprechenden Reinigungsgebührensatzung erforderlich.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V; StrWG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Aufwendungen der Straßenreinigung sind entsprechend Kommunalabgabengesetz M-V sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Cölpin zu 75 % auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstücke umzulegen.

 

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Anlagen

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