Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Cölpin (Straßenreinigungsgebührensatzung) und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

Es werden folgende Gebührensätze beschlossen:

 

Reinigungs-

klasse

neu

kalkuliert

RKL 1

1,36 €/m

RKL 2

1,23 €/m

RKL 3

0,57 €/m

 

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Sachverhalt

 

Die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgt aufgrund der neu kalkulierten Gebührensätze.

In die Kalkulation wurden die Werte aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 der internen Verrechnung für den Gemeindearbeiter sowie die Aufwendungen für die Leistungen der Fremdfirmen in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst einbezogen, wodurch sich die Gebührenhöhe entsprechend ändert.

Die gemeindlichen Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes können zu 75 % auf die davon bevorteilten Grundstückseigentümer gemäß Frontmetermaßstab umgelegt werden. Bisher konnte dieser Kostendeckungsgrad nicht erreicht werden.

Für die Reinigungs- und Winterdienstpflichten, die entsprechend der Straßenreinigungssatzung nicht durch die Gemeinde durchgeführt bzw. beauftragt werden, sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.

 

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rechtliche Grundlagen

KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung der Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 75 %

 

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Anlagen

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