Beschlussvorlage - 05GV/23/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2022 möge die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse fassen:

  1. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.05.2023 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2022 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.691.642,49 EUR bei einer Bilanzsumme von 5.633.743,34 EUR und einem Jahresergebnis von 463.462,86 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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