Beschlussvorlage - 05GV/23/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters über die Auftragsvergabe für die Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle in Krickow für 15.621,81 € (brutto) an die Firma Schnell Tiefbau-Hochbau GmbH zu genehmigen.

 

 

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Sachverhalt

Die Bereitstellung von Löschwasser ist Bestandteil der Gefahrenabwehr, welche die Gemeinde auf eigene Kosten zu erfüllen hat. Der Gemeinde Groß Nemerow obliegt nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gefahrenabwehr. Somit hat sie für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung auf eigene Kosten zu sorgen. In der Ortschaft Krickow ist demnach die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle erforderlich.

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rechtliche Grundlagen

§ 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG, KV M-V, VOB/A

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Finanz. Auswirkung

Die Maßnahme ist im Haushalt eingeplant.

HH-Konto: 06.12600.09600012

 

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