Informationsvorlage - 00SV/23/088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaftsgesellschaft Burg Stargard mbH hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 den Wirtschaftsplan 2023 einstimmig beschlossen. Nach § 73 Abs. 1 Ziff. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 73 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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